AGB & Kundenhinweise
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Wanes Hair & Beauty, Mühlenmathe 22, 48599 Gronau.
§ 2 Termine und Ausfälle 36-Stunden-Regel
Termine werden verbindlich vergeben. Um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, müssen Termine spätestens 36 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen oder einer zu späten Absage (weniger als 36 Stunden) behalten wir uns vor, eine angemessene Ausfallentschädigung in Rechnung zu stellen.
§ 3 Mitwirkungspflicht des Kunden
Informationspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, uns vor der Behandlung über alle chemischen Vorbehandlungen (z. B. Selbstfärbung, Henna, Dauerwellen) zu informieren.
Haftungsausschluss: Für Schäden oder Farbabweichungen, die auf unvollständigen oder falschen Angaben zu Vorbehandlungen beruhen, übernehmen wir keine Haftung.
§ 4 Haftungsausschluss bei äußeren Einflüssen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Haarfarben durch äußere Einflüsse nach dem Salonbesuch verändert werden können (z. B. Chlorwasser, Salzwasser, intensive Sonne oder ungeeignete Pflegeprodukte). Für solche nachträglichen Veränderungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
§ 5 Vorlagen und Beispielbilder
Beispielbilder dienen lediglich als Orientierungshilfe. Da jedes Haar individuell reagiert, kann ein identisches Ergebnis nicht garantiert werden. Ein rein subjektives Nichtgefallen bei handwerklich korrekter Ausführung begründet keinen Reklamationsanspruch.
§ 6 Reklamationen Frist & Voraussetzungen
Frist: Reklamationen müssen zwingend innerhalb von 24 Stunden (1 Werktag) nach der Behandlung persönlich oder schriftlich gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen.
Grundlage: Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht ausschließlich dann, wenn ein nachweisbarer fachlicher Fehler vorliegt.
Ausschluss: Geschmacksfragen (z. B. „Die Farbe ist mir doch zu hell/dunkel", obwohl sie wie beraten umgesetzt wurde) oder Reklamationen aufgrund von Fakten, die der Kunde vorab verschwiegen hat, stellen keinen fachlichen Fehler dar und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.